Längere Bearbeitungszeiten im Bereich Schwerbehinderung
In der Kreisverwaltung kommt es momentan bei der Bearbeitung von Anträgen nach dem Schwerbehindertenrecht zu erheblichen Verzögerungen. Trotz erfolgter personeller Umstellung innerhalb der Behörde müssen sich Antragsteller leider auf Bearbeitungszeiten zwischen sechs bis neun Monaten sowie teilweise darüber hinaus einstellen. Das Landratsamt ist bestrebt, das Team des Bereiches Schwerbehindertenrecht so schnell wie möglich lösungsorientiert zu unterstützen, um zu einer zügigen Abarbeitung der gestellten Anträge zurückzukommen. Sollte bei Betroffenen der Schwerbehindertenausweis ablaufen oder ein neuer beantragt werden, benötigt der verantwortliche Fachdienst ein Lichtbild des Betroffenen mit Name, Vorname und Geburtsdatum. Dieses kann per E-Mail an schwerbehindertenrecht@altenburgerland.de oder auf dem Postweg an das Landratsamt Altenburger Land, FD Sozialberatung, Vormund und Betreuung – Schwerbehindertenrecht, Postfach 1165, 04581 Altenburg geschickt werden. Es wird darum gebeten, möglichst von telefonischen Rückfragen abzusehen. In äußerst dringenden Fällen können sich Betroffene per E-Mail an schwerbehindertenrecht@altenburgerland.de oder telefonisch unter der Rufnummer 03447 586-802 an das Landratsamt wenden.