Kreistag beschließt Schulnetzplanung bis 2025
Kreistag beschließt Schulnetzplanung bis ...
Altenburg. Mit 41 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Kreistag Ende Juni mit großer Mehrheit den Schulnetzplan 2020 - 2025 beschlossen. Dieser gilt für die Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen in Trägerschaft des Altenburger Landes. Laut dem Thüringer Schulgesetz ist Ziel solcher Pläne, den gegenwärtigen und zukünftigen Schulbedarf sowie die Schulstandorte auszuweisen und ein wohnortnahes Bildungsangebot zu sichern.
„Seit vielen Jahren machen wir uns Gedanken, wie wir das Schulnetz vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der Bedeutung der Schulen im ländlichen Raum entwickeln können“, so Landrat Uwe Melzer. In dem 166 Seiten umfassenden Schulnetzplan hat sich der Kreistag für den Erhalt aller Schulstandorte ausgesprochen und sieht im Kooperationsmodel und einer Veränderung der Schulbezirke den Lösungsansatz, um die Schulstandorte im Landkreis zu erhalten.
Grundschule Ponitz wird Filiale
Im Fall der Grundschule in Ponitz soll das über das Filialmodell gelingen. Das bedeutet, zum 31. Juli 2020 wird die Bildungsstätte als eigenständige Schule aufgehoben, bleibt jedoch als Filiale der Grundschule Gößnitz erhalten. Eine Beschulung der Jungen und Mädchen soll weiter fortwährend in Ponitz gesichert werden. Hintergrund sind die Schülerzahlen und deren Entwicklung. Diese prognostizierten, dass die Grundschule Ponitz nicht durchgängig die vom Freistaat festgeschriebene Mindestschülerzahl erfüllt, die für Grundschulklassen in der Regel 15 Kinder, für Gymnasial- und Regelschulklassen jeweils 20 Schüler in der Eingangsklasse vorsehen.
Aus vier Schulbezirken werden zwei
Obgleich für den Zeitraum der Schulnetzplanung 2020 bis 2025 eine relativ stabile Anzahl an Schulanfängern zu erwarten ist, erreichen nicht alle Schulen im Landkreis unter den bisherigen Bedingungen sicher die geforderten Schülerzahlen. Um die Lage der Regelschule in Lucka diesbezüglich zu stabilisieren, werden ab 31. Juli 2021 die Schulbezirke der Regelschulen Meuselwitz und Lucka aufgehoben und zu einem gemeinsamen neuen geformt. Die gleiche Variante wurde für die Schulbezirke der Grundschulen Großstechau und Thonhausen beschlossen. Diese verschmelzen zum 1. August 2020.
Neben dem gemeinsamen Schulbezirk für die Grundschulen Großstechau und Thonhausen beauftragten die Kreisräte die Verwaltung, eine ergebnisoffene Prüfung für einen neuen Schulstandort auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental sowie der ehemaligen Gemeinde Nöbdenitz durchzuführen.
Bestand bis 2025 festgeschrieben
Insgesamt gibt es im Altenburger Land 14 staatliche Grundschulen. Außer der in Ponitz ist laut Schulnetzplan für alle anderen der Bestand bis 31. Juli 2025 gesichert. Das trifft auch auf die neun staatlichen Regelschulen und vier Gymnasien in Trägerschaft des Kreises zu. Ebenso ist der Bestand bis Juli 2025 für die Förderzentren Altenburg und Schmölln sowie die Regenbogenschule in Altenburg festgeschrieben.
Nicht zuständig ist die Kreisverwaltung für die Schulen in freier Trägerschaft sowie die Grund- und Regelschulen der Stadt Altenburg. Wie es das Thüringer Schulgesetz verlangt, wurde das örtliche Angebot der Schulen in freier Trägerschaft bei der Schulnetzplanung berücksichtigt.