Kassen zahlen für Kleinkinder Fluoridlack

4. Juni 2024

Sobald der erste Milchzahn in die Mundhöhle durchgebrochen ist, sollten Eltern mit ihrem Kind einen Vorsorgetermin beim Zahnarzt wahrnehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen für Kinder zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr sechs Vorsorgeuntersuchungen vor.

Neu ist jetzt, dass die gesetzlichen Krankenkassen seit April auch die Kosten für das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung bei Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr übernehmen. Fluoride stärken den Zahnschmelz und schützen die Zähne vor Säureangriffen.

Bisher mussten Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen oder selbst zahlen, wenn sie diesen Schutz für ihre Kinder wollten. Jetzt wird der Fluoridlack regelmäßig bei den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen aufgetragen, die alle Kinder zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem sechsten Geburtstag erhalten.

Diese Checks umfassen neben der Untersuchung der Mundhöhle auch die Einschätzung des Kariesrisikos sowie eine Beratung über Ernährung und Mundhygiene, um Kinderzähne gesund zu erhalten.

Ihr
Dr. med. Jörg Naumann
Fachdienst Gesundheit
Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst