Grundschule: Anmeldung schulpflichtiger Kinder für das Schuljahr 2027/28
Die Anmeldung schulpflichtiger Kinder, die am 1. August 2027 sechs Jahre alt sind, findet in diesem Jahr im Zeitraum vom 2. bis 10. Mai 2026 statt. Die Schulanfänger sind bei der Grundschule des jeweiligen Schulbezirks anzumelden.
Die Liste der Schulbezirke und die die Termine zur Anmeldung sind unter Sonstige Bekanntmachungen zu finden. Bei Bestehen eines gemeinsamen Schulbezirks wählen die Eltern mit jeweils einem Erst- und Zweitwunsch die Schule, an der ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Anmeldung wird an der Erstwunschschule abgegeben.
Das Anmeldeformular steht auf der Homepage des Landkreises unter Formulare: Bildung und Schule zur Verfügung. Über die Aufnahme des Schülers entscheidet der Schulleiter im Rahmen der Aufnahmekapazität der Schule. Weitere Informationen erhalten Sie durch die Schulleitung der jeweiligen Grundschule.
Für die Anmeldung sind neben dem Anmeldeformular, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, ggf. gerichtlich festgestellte Sorgerechtsverfügungen sowie der Impfausweis vorzulegen bzw. Kopien einzureichen. Informationen zu den einzureichenden Unterlagen sind der Homepage der jeweiligen Grundschule zu entnehmen.
Auf Antrag der Eltern kann ein Kind, das am 30. Juni 2027 mindestens fünf Jahre alt ist, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.
Kinder mit offensichtlichen oder vermuteten sonderpädagogischem Förderbedarf sind in der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Dort findet die Beratung durch die Lehrer der Grund- und Förderschule statt und es wird über einen geeigneten Lernort entschieden. Ausgenommen sind Schulanfänger, die in der Regenbogenschule Altenburg beschult werden sollen. Die Anmeldung ist direkt in der Regenbogenschule durchzuführen.
Die Termine zu den schulärztlichen Untersuchungen erhalten Eltern über die Kindertagesstätten. Besucht das Kind keine Kindertagesstätte, ist eine telefonische Anmeldung zur schulärztlichen Untersuchung durch die Eltern ab Anfang September 2026 beim Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Gesundheit, Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg, Tel. 03447 586-863 oder 586-866 erforderlich.
Entsprechend den §§ 18 und 59 des Thüringer Schulgesetzes sind die Eltern oder die mit der Erziehung und Pflege Beauftragten verpflichtet, ihre Kinder zum Schulbesuch anzumelden. Falls ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig die Anmeldung eines Schulpflichtigen versäumt wird, gilt dies als Ordnungswidrigkeit.
