Geflügelgrippe: Keine Hinweise auf Erkrankungen bei Hausgeflügel und Wildvögeln/Schutzzone wird ab Samstag aufgehoben
Altenburg. Das Veterinäramt hat den Ausbruch der Geflügelgrippe Anfang Dezember bei einem gewerblichen Geflügelhalter in Thonhausen als erloschen erklärt. Im Kreisgebiet gibt es aktuell keinerlei Hinweise darauf, dass Hausgeflügel und Wildvögel am hochansteckenden Influenzavirus HPAIV vom Suptyp H5N1, dem Erreger der Geflügelgrippe, erkrankt sind. Die in der ersten Dezemberwoche eingerichtete Schutzzone (3-Kilometer-Radius) sowie die Überwachungszone (10-Kilometer-Radius) um den Betrieb in Thonhausen werden zum 8. Januar 2022 aufgehoben.
In diesem Gebiet hat das Veterinäramt seit Anfang Dezember bei allen gewerblichen Geflügelhaltern klinische Untersuchungen durchgeführt, darüber hinaus auch bei weiteren Geflügelhaltern entsprechend einer Risikobewertung. Es gab Untersuchungen in 92 Betrieben mit insgesamt 61.132 Tieren Geflügel. Das Ergebnis war in jedem Fall negativ. Gleichzeitige epidemiologische Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf Kontakte zum Ausbruchsbestand oder zu anderen Erregereinträgern. Im Wildvogelmonitoring wurden zwei Krähen auf das Vogelgrippevirus untersucht, ebenfalls mit negativem Ergebnis.
Aufgrund der allgemeinen Gefährdungslage gelten die am 18. Dezember 2021 veröffentlichten Verfügungen zu vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen, zur Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe und zur Aufstallung von Geflügel im Landkreis Altenburger Land weiter.