Geflügelgrippe: Aufstallung bleibt bestehen
Altenburg. In der vergangenen Woche hatte das Veterinäramt den Ausbruch der Geflügelgrippe Anfang Dezember bei einem gewerblichen Geflügelhalter in Thonhausen als erloschen erklärt, Schutzzone und die Überwachungszone um den Betrieb in Thonhausen zum 8. Januar 2022 aufgehoben. Aus aktuellem Anlass – in den zurückliegenden Tagen gab es vielfach Anfragen von Geflügelhaltern an das Veterinäramt – weist Amtstierarzt Matthias Thurau darauf hin, dass die Pflicht zur Aufstallung des Geflügels jedoch weiterhin bestehen bleibt und zwar im gesamten Landkreis Altenburger Land.
„Nach wie vor befinden wir uns in einer allgemeinen Gefährdungslage“, erklärt Matthias Thurau. „Alle vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen sind von den Geflügelhaltern strikt einzuhalten, Abgabe von Geflügel in Reisegewerbe ist nach wie vor untersagt und die Tiere dürfen bis auf Weiteres nicht ins Freie.“