Freistaat fördert Ehrenamt im Landkreis mit mehr als 268.000 Euro
Wunderbare Würdigung des Ehrenamtes vor wenigen Tagen für den Naturschutzbund Altenburger Land e.V.: Der Ehrenamtsbeauftragte der Thüringer Staatskanzlei Guntram Wothly übergab, begleitet vom Landtagsabgeordneten Christoph Zippel, einen Förderbescheid über 5.105 Euro. Das Geld wird in Projekte zum ganzheitlichen Naturschutz fließen. Zur Übergabe des Förderbescheides hatten sich die Beteiligten im Altenburger Mauritianum getroffen.
Die Thüringer Staatskanzlei fördert das Ehrenamt durch das im Januar 2025 in Kraft getretene Thüringer Ehrenamtsgesetz. Jährlich werden dafür 15 Millionen Euro bereitstellt. Vereine, Initiativen und Einzelpersonen können für Projekte zwischen 5.000 und 50.000 Euro und bei Kooperationen sogar bis zu 100.000 Euro Förderung beantragen. Ziel ist es, mit dem Geld bürgerschaftliches Engagement in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur, Natur und Umwelt sowie Katastrophenhilfe zu unterstützen. In den Genuss einer Förderung für 2025 kam auch der über 1.000 Mitglieder zählende Naturschutzbund Altenburger Land e.V. (NABU), der unmittelbar nach Bekanntwerden der Förderrichtlinien im Sommer des zurückliegenden Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Der Förderbetrag landete bereits auf dem Vereinskonto. Die Übergabe des Bescheides samt einer Ehrenurkunde für hervorragendes ehrenamtliches Engagement wurde nun nachgeholt. Mit dem Geld hat der Verein für die Pflege zahlreicher Naturschutzflächen dringend benötigte manuelle und elektrische Werkzeuge angeschafft, darunter eine Kettensäge und einen Freischneider. Jörg Seifert, Ehrenamtsbeauftragter des Landkreises Altenburger Land, freut sich über die Unterstützung, die der Freistaat Thüringen den freiwillig Engagierten im Altenburger Land gewährt: „Im Jahr 2025 flossen Fördermittel in Höhe von 268.139 Euro in unseren Landkreis. Davon profitierten 30 eingetragene Vereine und vier Initiativen. Das ist eine schöne Anerkennung der Ehrenamtsarbeit und zeigt, wie wichtig der Landesregierung die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist.“
Vereine, Initiativen und Einzelpersonen können für ihre Ehrenamtsprojekte auch 2026 wieder einen Fördermittelantrag stellen. Möglich ist dies noch bis zum 15. April 2026 über die Website www.thueringen.de/ehrenamt/foerderung. Der Ehrenamtsbeauftragte Jörg Seifert unterstützt bei der Antragstellung gern.
