Beklebte Verkehrsschilder werden zum Ärgernis und kosten den Landkreis viel Geld
Es ist zur weit verbreiteten Unsitte geworden: Insbesondere Anhänger von Fußballvereinen hinterlassen mit Aufklebern und Graffitis auf Verkehrsschildern, Leitpfosten und Leitplanken ihre Spuren, um auf ihre Lieblingsmannschaft aufmerksam zu machen oder Unmut über den Rivalen zum Ausdruck zu bringen. Was die Fans offenbar lustig finden, wird für den Landkreis zu einem großen Ärgernis, kostet viel Geld und verlangt der Kreisstraßenmeisterei des Altenburger Landes unnötige Arbeit ab. Und es kann für Autofahrer zu einer echten Gefahr werden. „Das Bekleben und Besprayen von Verkehrszeichen kann so weit gehen, dass Verkehrsteilnehmer die Schilder nicht mehr korrekt erkennen können. Im schlimmsten Fall, etwa bei einer Vorfahrtsreglung, führt dies zu einem Unfall mit Personen- und Sachschaden“, warnt Mario Klocke, Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr im Landratsamt.
Regelmäßig mit diesem unschönen Thema konfrontiert werden die Mitarbeiter der in Mockern ansässigen Kreisstraßenmeisterei, denn sie müssen die hässlichen Hinterlassenschaften der Fans beseitigen. Und dies stellt sich in den meisten Fällen recht schwierig dar, wie Chef Christian Küchler erklärt: „Die Aufkleber bekommt man in den meisten Fällen nicht rückstandslos entfernt, ohne die reflektierende Trägerfolie zu beschädigen. Die Entfernung von Graffiti ist ebenfalls nur mit chemischen Lösungsmitteln möglich, die genauso die Folie angreifen. Das heißt für uns, wir müssen die Verkehrszeichen komplett austauschen, da die notwendige Reflektion nicht mehr gegeben ist. Demolierte und gestohlene Verkehrszeichen sind ebenso ein Problem. Dieses Jahr beträgt der Schaden im Altenburger Land rund 8.000 Euro.“
Eine Sachbeschädigung an einem Verkehrsschild oder Leitpfosten ist eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft und kann gegebenenfalls einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet wird. Bürgerinnen und Bürger, die eine Sachbeschädigungen an verkehrs-technischen Anlagen beobachten und sachdienliche Hinweise zu den mutmaßlichen Tätern geben können, werden gebeten, die Kreisstraßenmeisterei in Mockern (03447-863919) oder die Polizeiinspektion Altenburger Land (03447-4710) zu informieren.