Ausbruch der Geflügelpest im Altenburger Land

3. Dezember 2021

Verdachtsfall vom Vortag bestätigt / Infizierte Tiere bei Geflügelhalter in Thonhausen

Altenburg. Am späten Donnerstagabend erreichte das Veterinäramt des Altenburger Landes die Auswertung der Laboruntersuchung aus dem Friedrich-Loeffler-Institut. Im Ergebnis wurde der Verdachtsfall bestätigt. Es handelt sich um das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5N1, den Erreger der Geflügelpest.

Damit ist am 2. Dezember 2021 der erste Fall der Geflügelpest in einer Hausgeflügelhaltung in diesem Winter in Thüringen amtlich festgestellt worden. Betroffen ist ein gewerblicher Geflügelhalter in Thonhausen. In diesem wurde durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) der Erreger der Geflügelpest nachgewiesen. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat das Untersuchungsergebnis des TLV gestern bestätigt.

Die Geflügelhaltung in Thonhausen wurde umgehend durch das Veterinäramt des Altenburger Landes gesperrt und alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. "Das heißt, das noch lebende Geflügel in dem Betrieb muss nun leider getötet werden", erläutert Amtstierarzt Matthias Thurau. Außerdem werde eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) mit einem Radius von circa drei Kilometern sowie eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) mit einem Radius von rund zehn Kilometern eingerichtet, so Thurau weiter. Sobald die Restriktionszonen in einer Allgemeinverfügung amtlich bekanntgemacht sind, werden diese in der dynamischen Karte zur Darstellung der Geflügelpest-Lage in Thüringen über die Webseite des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie abrufbar sein.

Bei dem betroffenen Bestand handelt es sich um eine gemischte Haltung mit etwa 300 Tieren (Gänse, Enten, Hühner und Puten). Einige der Tiere zeigten Krankheitssymptome beziehungsweise waren verendet, woraufhin die Probennahme veranlasst worden war. Der hiesige Betrieb hatte Flugenten aus einem wie sich später herausstellte betroffenen Betrieb zugekauft. Allerdings erfolgte dieser Ankauf bevor die Tierseuche beim Händler amtlich festgestellt worden ist.

"Es ist notwendig, dass die Geflügelhalter im Altenburger Land ihre Bestände jetzt sehr genau im Blick behalten und Auffälligkeiten oder Symptome umgehend dem Veterinäramt melden", ruft Thurau auf. Um weitere Ausbrüche zu verhindern, rät der Amtstierart darüber hinaus Hausgeflügel so zu halten, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.

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