Änderung der Verkehrsführung in der Ortsdurchfahrt Posterstein
Zur letzten Verkehrsschau und in Auswertung des Unfallgeschehens der letzten Jahre wurde durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes eine Änderung im Verlauf der vorfahrtsberechtigten Straße in der Ortsdurchfahrt Posterstein angeordnet und per 15. April 2024 vollzogen. Der bisherige Verlauf der vorfahrtsberechtigten Straße führte von Nöbdenitz kommend in der Ortslage Posterstein in Richtung Burgberg und weiter in Richtung Heukewalde sowie Gegenrichtung.
Seit diesen Montag hat sich durch Neubeschilderung und Straßenmarkierung der Verlauf der vorfahrtsberechtigten Straße wie folgt geändert: Von Nöbdenitz kommend folgt die Vorfahrtsstraße nun dem Verlauf der Kreisstraße 503 in Richtung Stolzenberg. Somit ist auf den Straßen von Vollmershain und Heukewalde kommend im Ort Posterstein die Vorfahrt zu gewähren. Durch Blinklichter wird auf die veränderte Verkehrsführung für eine begrenzte Zeit aufmerksam gemacht.