Vormundschaften/Pflegschaften

Das Familiengericht hat die Vormundschaft für einen Minderjährigen anzuordnen und ihm einen Vormund zu bestellen, wenn 1. er nicht unter elterlicher Sorge steht, 2. seine Eltern nicht berechtigt sind, ihn in den seine Person und sein Vermögen betreffenden Angelegenheiten zu vertreten, oder 3. sein Familienstand nicht zu ermitteln ist. (§ 1773 Abs. 1 Voraussetzung der Vormundschaft, Bestellung des Vormunds)

Kinder und Jugendliche (0 – 17 Jahre), deren Eltern

  • minderjährig
  • unbekannten Aufenthalts
  • verstorben sind
  • die elterliche Sorge ganz oder teilweise entzogen wurde

brauchen demnach einen gesetzlichen Vertreter an ihrer Seite, auf den sie sich verlassen können.
Der Vormund oder Pfleger übt das Sorgerecht einschließlich
der gesetzlichen Vertretung anstelle der Eltern aus.
Im Fachdienst Sozialberatung, Vormund und Betreuung sind derzeit 3 Amtsvormünder tätig.

Koordinierungsstelle Vormundschaften

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, welche am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurde der Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft gegenüber einer Amtsvormundschaft des Jugendamtes nochmals betont. Zur Umsetzung dieser Reform wurde die Koordinierungsstelle Vormundschaften geschaffen.

 Aufgaben der Koordinierungsstelle Vormundschaften:

  • Akquirieren von ehrenamtlichen Vormündern/Pflegern
  • Beratung zu Themen rund um die Vormundschaft/Pflegschaft
  • Mündelberatung
  • Vermittlung an andere Stellen
  • Schulung zu verschiedenen Themen, wie z. B.:
    • Grundlagen der Vormundschaftstätigkeit,
    • Grundlagen der Jugendhilfe,
    • Kommunikation,
    • Pädagogische und Entwicklungspsychologische Grundlagen usw.

Sie haben Interesse sich für Kinder und Jugendliche stark zu machen, möchten ein kontinuierliches und verantwortungsvolles Engagement übernehmen und wollen für junge Menschen eine vertraute Ansprechperson werden, dann können Sie sich gerne bei der Koordinierungsstelle informieren.

Ansprechpartner

Fachdienst Sozialberatung, Vormund und Betreuung
Koordinierungsstelle Vormundschaften
Lindenaustraße 30
04600 Altenburg

Daniela Hohmann
03447 586-885
daniela.hohmann@altenburgerland.de

Sprechzeiten:
Dienstag 8 – 12 Uhr und 13:30 – 18 Uhr
Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13:30 – 16 Uhr