Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder & Jugendliche

Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGBVIII. Die Hilfe wird abhängig von Eignung und Notwendigkeit in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form erbracht.


Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe

  • Stationäre Kinder- und Jugendhilfe für Kinder mit seelischer Behinderung oder Kinder, die davon bedroht sind
  • Integrationshilfe
  • Therapien für Kinder, die von Teilleistungsstörungen betroffen sind (Lese-Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie)