Frühjahrsputz: So werden pflanzliche Gartenabfälle richtig entsorgt
Der Fachdienst Natur- und Umweltschutz informiert.
Der Frühjahrsputz steht an und viele Kleingärtner sitzen schon in den Startlöchern. Stauden und Gehölze müssen zurückgeschnitten werden, der Boden will vom Unkraut befreit und gelockert sein. Doch wohin mit den Gartenabfällen? Der Fachdienst Natur- und Umweltschutz des Landratsamtes möchte daher Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung von pflanzlichen Gartenabfällen geben.
Im Landkreis Altenburger Land ist die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen wie Baum- und Strauchschnitt in der Thüringer Planzenabfall-Verordnung geregelt. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist im Freistaat seit 2016 grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für das Verbrennen in Feuerschalen, Feuerkörben und dergleichen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, dürfen demnach, außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen, nur auf die in dieser Verordnung vorgesehene Art und Weise beseitigt werden und zwar durch: Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben oder Unterpflügen, auf den jeweiligen Grundstücken. Gegebenenfalls ist der Grünschnitt durch Häckseln oder Schreddern zu zerkleinern. Bei einer solchen Beseitigung dürfen keine Geruchsbelästigungen auftreten. Ist eine Beseitigung der pflanzlichen Abfälle durch Verrotten auf den Grundstücken nicht möglich, muss der Grünschnitt dem Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger überlassen werden. Möglichkeiten der Entsorgung bieten die Recyclinghöfe in Gößnitz, Schmölln, Lucka, Meuselwitz und Frohnsdorf, das Recyclingzentrum in Altenburg und die Kompostieranlage in Göhren. Dort können Grünabfälle kostenlos bis zu einem Volumen von 0,5 Kubikmetern pro Anlieferung und Woche abgegeben werden. Die entsprechenden Adressen und Öffnungszeiten sind dem Abfallentsorgungskalender des Landkreises zu entnehmen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit der Sammelanlieferung von mehreren Haushalten. Diese müssen beim Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft vorher beantragt werden. Informationen hierzu gibt es bei den Mitarbeitern der Abfallberatung des Landkreises unter den Telefonnummern 03447 8940-41 und 03447 8940-42 oder in der Unteren Abfallbehörde des Landkreises unter den Rufnummern 03447 586-490 und 03447 586-473.
Geringe Mengen von Gartenabfällen dürfen auch in der Biotonne entsorgt werden, sofern freie Kapazität vorhanden ist. Die Verwendung von ausschließlich getrocknetem und unbehandeltem Naturholz zur Nahrungszubereitung, beispielsweise für Mutzbraten oder Stockbrot, gilt nicht als Beseitigung pflanzlicher Abfälle.