Fördergeld fürs Ehrenamt
Anträge können noch bis 31. Oktober im Landratsamt eingereicht werden.
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich Mittel zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeiten. Ziel und Zweck dieser Förderung ist es, Vereine, Verbände, Kirchen, Institutionen und Organisationen zu unterstützen und in ihrem Tätigkeitsbereich ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen, so Ehrenamtsbeauftragter, Jörg Seifert.
Grundlage dafür sind die Vergabegrundsätze zur Förderung des Ehrenamtes der Thüringer Ehrenamtstiftung. Die Fördermittelanträge für das kommende Jahr können ab jetzt bis zum 31. 0ktober 2023 beim Landratsamt Altenburger Land, Ehrenamtsbüro, Lindenaustr. 9, 04600 Altenburg eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge können keine Berücksichtigung finden.
Die Formulare gibt es im Ehrenamtsbüro, am Empfang des Landratsamtes und hier
Antrag auf ehrenamtliche Förderung (Vereine)
Antrag auf ehrenamtliche Tätigkeit (ältere Arbeitsloser)