Zuständigkeitsfinder
Leistungen A bis Z: für "N" wurde(n) 308 Treffer gefunden.
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Schädlingsbekämpfung berufsmäßig: Anzeige zur erstmaligen Aufnahme von Tätigkeiten oder nach mehr als einjähriger Unterbrechung
Schädlingsbekämpfung berufsmäßig: Anzeige zur erstmaligen Aufnahme von Tätigkeiten oder nach mehr als einjähriger Unterbrechung Gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung muss bei zuständiger Behörde angezeigt werden. Schriftlicher Antrag mit erforderlichen Unterlagen muss eingereicht werden. Zuständig:...
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Anzeige für die beabsichtigte Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen nach Anhang I Nummer 5.4.2.3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen die Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen der Gruppen und Untergruppen A, D IV und E in Mengen von mehr als 25 Tonnen beabsichtigt, hat dies spätestens zwei Wochen vorher der zuständigen...
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Güterkraftverkehr: Nachweis der fachlichen Eignung
Wenn Sie ein Unternehmen des Güterkraftverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Dazu müssen Sie Kenntnisse in verschiedenen Sachgebieten nachweisen: Recht (für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht) Kaufmännische und finanzielle...
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme durch nicht-automatische Anerkennung Erteilung
Anerkennung als Hebamme mit einer Berufsqualifikation beantragen, bei der eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt wird. Für die Arbeit als Hebamme benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis darf man sich offiziell „Hebamme“ nennen und in dem Beruf arbeiten....
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen Für die Arbeit als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis darf man sich offiziell „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“...
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, ausländische Berufsqualifikation anerkennen Für die Arbeit als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis darf man sich offiziell „Notfallsanitäterin“...
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nichttechnischer Verwaltungsdienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.
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Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote - Förderung
Eine öffentliche Förderung anerkannter niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote ist nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln möglich. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote, die mit ehrenamtlichen Helfern arbeiten, kann ein formgebundener...
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Ausgleichszulage für benachteiligte und spezifische Gebiete sowie für NATURA 2000-Gebiete (AGZ, SPG, EAP) – Förderungen beantragen
Die Ausgleichszulage ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten. Betriebe in diesen Gebieten haben wegen Nachteilen in ihrer landwirtschaftlichen Erzeugung Einkommensverluste. Die Ausgleichszulage gleicht diese Verluste aus. Online-Antrag notwendig...
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naturwissenschaftlicher Dienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.