Zuständigkeitsfinder
Leistungen A bis Z: für "L" wurde(n) 327 Treffer gefunden.
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Anzeige für die beabsichtigte Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen nach Anhang I Nummer 5.4.2.3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen die Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen der Gruppen und Untergruppen A, D IV und E in Mengen von mehr als 25 Tonnen beabsichtigt, hat dies spätestens zwei Wochen vorher der zuständigen...
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Unternehmen für öffentliche Ausschreibungen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich präqualifizieren
- In der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich sind Unternehmen zu finden, die ihre Eignung für öffentliche Aufträge gegenüber Industrie-und Handelskammern bzw. den von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen nachgewiesen haben
- Präqualifizierung... -
Lehrstellen- und Praktikabörse
Die Lehrstellen- und Praktikabörse erleichtert die regionale und bundesweite Suche nach Deinem Wunschberuf und dem passenden Ausbildungsbetrieb. Die IHKs zeigen Dir, welche Angebote zu Deinen Fähigkeiten passen. Leg Dein persönliches Profil an, um Dich automatisch über passende Ausbildungsplätze...
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Antrag auf lebensmittelrechtliche EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben
Nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU benötigen bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in Verkehr bringen, eine Zulassung. Hierzu gehören z. B. Schlachtbetriebe sowie Betriebe, die Milch, Fisch, Fleisch und Eier be- oder verarbeiten und diese Produkte nicht nur am Ort...
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin oder Logopäde bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Logopädin oder Logopäde mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen Für die Arbeit als Logopädin oder Logopäde benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis darf man sich offiziell „Logopädin“ oder „Logopäde“ nennen und in dem Beruf arbeiten. Auch...
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin oder Logopäde bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Logopädin oder Logopäde mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, ausländische Berufsqualifikation anerkennen Für die Arbeit als Logopädin oder Logopäde benötigt man in Deutschland eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis darf man sich offiziell „Logopädin“ oder „Logopäde“ nennen und in dem Beruf...
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung Für die Arbeit als Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent...
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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung Für die Arbeit als Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent...
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Polizeivollzugsdienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.
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Feuerwehrtechnischer Dienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.