Wohnungsbauförderung
Wohnberechtigungsschein für den Geltungsbereich Thüringen.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung. Diese Bescheinigung berechtigt den Mieter eine mit öffentlichen Mitteln unter Einhaltung der Anspruchsvoraussetzungen des Thüringer Wohnraumfördergesetzes geförderte Wohnung zu beziehen.
Der Wohnberechtigungsschein wird durch das Landratsamt Altenburger Land ausgestellt und gilt für die Dauer eines Jahres ab Ausstellungsdatum.
Gleichzeitig berät das Landratsamt Altenburger Land kostenfrei zur Angebotssituation auch spezifischer Wohnraumformen (Altersgerecht, barrierefrei o.ä.) und vermittelt Kontakte zu den jeweiligen Vermietern.
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein finden Sie in unserem Dokument Infoblatt Wohnberechtigungsschein.
Erforderliche Antragsunterlagen:
Antrag auf Wohnberechtigungsschein
Vermögenserklärung zum Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein
Einwilligung Datenverarbeitung und Datenschutzinformationen
Einkommenserklärung für Antragsteller - Formblatt ThürBau III a
Einkommenserklärung für Haushaltsangehörige - Formblatt ThürBau III b
Erläuterungen zum Formblatt ThürBau III a (Einkommenserklärung)
Erläuterungen zum Formblatt ThürBau III b (Einkommenserklärung)
Wohnungsbauförderung eigengenutzter Wohnraum
Unter der Telefonnummer 03447 586-789 erhalten Sie Auskunft über die aktuellen Förderprogramme für Neubau, Um- und Ausbau Freistaat Thüringen.